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Herzlich willkommen,

seit dem 1. Juli 1998 gilt für alle Bauvorhaben die » Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998; sie dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.

Die Verordnung verpflichtet den Bauherren, bereits bei der Planung der Ausführung der Bauarbeiten, insbesondere bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, und bei der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes zum Schutz Beschäftigter und sonstiger Personen einzuhalten.

Ob Sie nun für Ihre Baumaßnahme einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) benötigen, können Sie mit Hilfe einer » Checkliste ganz leicht herausfinden.

Im Zweifelsfall nehmen Sie doch einfach » Kontakt mit uns auf.