- Koordination der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 BaustellV
- Erst-Erstellung des SiGe-Planes
- Erstellung einer Baustellenordnung
- Vorankündigung für das zuständige Gewerbeaufsichtsamt
- Ausarbeiten von sicherheitstechnischen Hinweisen in der Planung zur Ausführung von Gewerken und Gestaltung von Bauteilen sowie für die spätere Nutzung der Anlage
- Integration von sicherheitstechnischen Belangen in Ausschreibungstexten und Bauordnung
- Beratung bei der Erstellung des Bauablaufplanes
- Beratung bei der Planung der Notfallorganisation für die Baustelle
- Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung (Sicherheit, Hygiene, Ordnung)
- Beratung bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes der Baustelle
- Beratung bei der Erstellung eines Umweltschutzkonzeptes der Baustelle