StartseiteBedarf?!Ihre AnfrageUnsere LeistungenSiGeKo im Detail

SiGeKo im Detail:

Baustellenverordnung

Pflichten

SiGe-Plan

Unterlage

Downloads

Allgemein:

Startseite

Sitemap

Impressum

1. Der Bauherr hat eine Vorankündigung dem für die Baustelle zuständigen Gewerbeaufsichtsamt spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln, wenn

Die Vorankündigung muss mindestens die Angaben des Anhangs l der BaustellV enthalten, bei erheblichen Änderungen angepasst und auf der Baustelle sichtbar ausgehängt werden.

2. Der Bauherr muss geeignete Koordinatoren bestellen,wenn

3. Der Bauherr hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen, wenn

Der SiGe-Plan muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und spezielle Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II enthalten.

Den später auf der Baustelle tätigen Arbeitgebern und Selbständigen sollten die wesentlichen Inhalte des SiGe-Planes bereits für deren Angebotsbearbeitung zur Verfügung stehen. Auch sollte der SiGe-Plan auf der Baustelle während der Arbeiten einsehbar sein.

Der Bauherr kann die unter Nr. 1 bis 3 genannten Pflichten selbst wahrnehmen oder einen Dritten (z.B. Koordinator) beauftragen, diese in eigener Verantwortung zu erfüllen.